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BGH, 01.09.2009 - 1 StR 412/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 2 StPO; § 44 StPO; § 45 StPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision (nötiger Tatsachenvortrag); Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 196
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 737/90
Angabe des Zeitpunkts des Wegfalls des Hindernisses
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 412/09
"I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist ist unzulässig, weil es jedenfalls an einem zur Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlichen Tatsachenvortrag über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses und seiner Glaubhaftmachung fehlt (vgl. Senat in BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 7). - BGH, 31.10.1989 - 3 StR 381/89
Anforderungen an einen Revisionsantrag - Erhebung der allgemeinen Sachrüge - …
Auszug aus BGH, 01.09.2009 - 1 StR 412/09
Lediglich, wenn das Ziel der Revision eindeutig aus dem Inhalt der Revisionsschrift hervorgeht, ist das Fehlen von Anträgen unschädlich (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 4).
- BGH, 24.07.2012 - 1 StR 341/12
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag
Die hierzu erforderlichen Angaben sind ebenso wie ihre Glaubhaftmachung Zulässigkeitsvoraussetzungen (…vgl. BGHR StPO § 45 Abs. 2 Tatsachenvortrag 2, 6 und 7; BGH, Beschluss vom 1. September 2009 - 1 StR 412/09).